Allgemeine Geschäftsbedingungen von HELUZ IZOS
- Grundlegende Bestimmungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien beim Verkauf von Waren des Verkäufers an seine Geschäftspartner. Diese AGB sind ein untrennbarer Bestandteil des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Rahmenkaufvertrags und regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien des Rahmenkaufvertrags.
In den Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich durch die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geregelt sind, wird das Verhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer durch diese AGB und das Gesetz Nr. 89/2012 Slg. in geltender Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
- Definition und Auslegung der Begriffe
Verkäufer – HELUZ IZOS, s.r.o., U Nové Hospody 1151/9, 301 00 Plzeň,
IdNr. 10875794, USt.Id.: CZ 10875794,
eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Pilsen, Einlageblatt C 41698
Kaufvertrag – ein zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossener Kaufvertrag.
Käufer – eine natürliche oder juristische Person, die einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit abschließt.
Bestellung – Entwurf des Abschlusses des Kaufvertrags, den der Käufer dem Verkäufer schriftlich oder durch einen Datensatz übermittelt.
Auftragsbestätigung – Annahme der Bestellung des Käufers in Form einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, die die genaue Spezifikation der bestellten Ware, den Preis, den Ort und das Datum der Lieferung angibt und die Auftragsnummer enthält und dem Käufer schriftlich oder elektronisch zugestellt wird. Ein Teilkaufvertrag kann auch durch die Bestätigung des Preisangebots des Verkäufers durch den Käufer zustande kommen.
Bedingungen – diese AGB.
Produkte und Waren – sämtliches vom Verkäufer dem Käufer angebotenes Verkaufssortiment in der jeweils aktuellen Preisliste oder im Angebot. Nachfolgend „Waren“ genannt.
Dienstleistungen – alle vom Verkäufer in der jeweils aktuellen Preisliste aufgeführten Dienstleistungen.
Preisliste – ein schriftliches Dokument des Verkäufers, das eine Zusammenfassung der Produkte, Waren, Dienstleistungen und ihrer Preise enthält, die der Verkäufer zur Lieferung in der Tschechischen Republik anbietet.
Üblicher Liefertermin – der übliche Liefertermin für Waren in Mengen für volle LKW-Ladungen beträgt 7 Arbeitstage ab dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei Lieferungen von kleineren Mengen als vollen LKW-Ladungen wird die Frist in Abhängigkeit von der vereinbarten Transportart festgelegt.
Bürgergesetzbuch – Gesetz Nr. 89/2012 Slg. in der geänderten und ergänzten Fassung. Das Bürgergesetzbuch wird in diesen AGB auch als „BGB“ bezeichnet.
- Abschluss von Kaufverträgen
Einzelne Kaufverträge, die auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossen werden, kommen erst in dem Moment zustande, in dem der Verkäufer die Bestellung des Käufers durch Annahme der Bestellung oder der Käufer das Angebot des Verkäufers annimmt. Die Annahme bedarf in beiden Fällen der Schriftform.
Alle Kaufverträge kommen nur dann zustande, wenn alle Bedingungen des Vertrages einvernehmlich vereinbart worden sind. Die Annahme des Angebots des Verkäufers mit einer Änderung oder Abweichung ist von vornherein im Sinne des § 1740 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.
Jede Bestellung muss die genaue Spezifikation und Menge der Waren, den gewünschten Liefertermin und den Lieferort enthalten.
Jede Bestellung muss außerdem die Identifikationsdaten des Käufers enthalten, bei juristischen und natürlichen Personen insbesondere den Firmennamen (Vor- und Nachname) und die Anschrift des Geschäftssitzes, die Rechnungsanschrift, falls abweichend, den Namen und Nachnamen des Vertreters, die Identifikationsnummer, die Umsatzsteuernummer. Es wird immer empfohlen, dem Verkäufer eine Kontakttelefonnummer oder eine E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Der Käufer erteilt den Auftrag hauptsächlich auf elektronischem Wege oder in schriftlicher Form.
Enthält die Bestellung nicht alle erforderlichen Angaben oder kann sie nur teilweise ausgeführt werden (in Bezug auf Menge, Termin, Preis oder Ort), vereinbaren der Käufer und der Verkäufer den Inhalt des Kaufvertrags bei weiteren Verhandlungen.
Der Käufer ist verpflichtet, Waren und Dienstleistungen rechtzeitig im Voraus zu bestellen.
- Kaufpreis
Die Kaufpreise der verkauften Waren richten sich nach der Preisliste des Verkäufers. Die Kaufpreise sind ohne Umsatzsteuer festgelegt. Die Umsatzsteuer wird gemäß der am Tag des steuerpflichtigen Geschäftsvorfalls geltenden Gesetzgebung gesondert in Rechnung gestellt.
Sofern nicht anders angegeben, enthält der Kaufpreis keine Kosten für den Transport zum Lieferort der Waren, der Transport wird gesondert in Rechnung gestellt.
Der Verkäufer hat das Recht, seine Preisliste einseitig zu ändern, indem er den Käufer mindestens 30 Tage im Voraus darüber informiert. Wenn der Käufer mit der Änderung der Preisliste des Verkäufers nicht einverstanden ist, hat er das Recht, vom Rahmenkaufvertrag zurückzutreten. Die Änderung der Preisliste hat keinen Einfluss auf die bereits abgeschlossenen Kaufverträge.
Der Verkäufer ist berechtigt, vor der Lieferung der Ware eine Anzahlung in Höhe des Kaufpreises oder die Leistung einer ausreichenden Absicherung zu verlangen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer nach dem Versand der Ware eine Rechnung zuzusenden oder diese dem Käufer zusammen mit der Warenlieferung zu überreichen. Unter Rechnung ist ein vollständiger Steuerbeleg mit allen Angaben gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften zu verstehen.
Die Rechnungen werden elektronisch übermittelt.
Zahlt der Käufer nicht ordnungsgemäß und fristgerecht alle fälligen Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber dem Käufer, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Warenlieferungen an den Käufer auszusetzen, bis alle fälligen Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß beglichen sind.
- Warenlieferung
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb der mit dem Käufer in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist an den Erfüllungsort zu liefern.
Liefertermine, die nicht ausdrücklich mit dem Käufer vereinbart sind, gelten als vorläufige Liefertermine und sind nicht verbindlich.
Der Käufer hat die Ware entgegenzunehmen und den Empfang der Lieferung auf dem Lieferschein zu bestätigen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware nicht zu übergeben, wenn die Bestätigung der Übergabe auf dem Lieferschein verweigert wird.
- Gewährleistungen und Mängelrügen an den Waren (nachfolgend als Reklamation genannt)
Der Käufer ist verpflichtet, die Waren bei Erhalt vom Verkäufer oder vom Spediteur gemäß der im Kaufvertrag vereinbarten Liefermethode zu prüfen. Der Käufer hat die Waren mit aller angemessenen Sorgfalt zu prüfen. Als Mängel, die bei der Abnahme feststellbar sind, gelten insbesondere Mengenmängel und Mängel in der Art der Ware (andere Art der Ware als im Kaufvertrag vereinbart, fehlende Ware oder Zubehör usw.). Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer oder dem Spediteur die bei der Warenannahme feststellbaren Mängel an Ort und Stelle zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken.
Die Reklamationsfristen für die bei der Warenannahme nicht feststellbaren Mängel sind in Anhang 1 – HELUZ IZOS Reklamationsordnung, Absatz 6 geregelt.
- Sanktionen
Befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist er verpflichtet, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrags für jeden Verzugstag zu zahlen.
- Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei, wenn sie mit der Erfüllung einer oder aller ihrer Verpflichtungen in Verzug ist, wenn dieser Verzug auf unvorhersehbare Umstände zurückzuführen ist, die sich der Kontrolle dieser Partei entziehen (höhere Gewalt). Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, unterrichtet die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Eintreten und die Beendigung der höheren Gewalt.
Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt werden die Fristen für die Erfüllung der Verpflichtungen der Vertragsparteien um die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt verlängert. Dauert das Ereignis höherer Gewalt ununterbrochen länger als zwei (2) Monate an, so ist die betroffene Partei berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an die Partei, die sich auf das Ereignis höherer Gewalt beruft, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Schlussbestimmungen
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich jede Änderung der Bankverbindung, den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Käufers oder jede andere Tatsache mitzuteilen, die die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag beeinträchtigen könnte.
Der Verkäufer ist berechtigt, den Wortlaut der AGB einseitig zu ändern, soweit dies angemessen ist. Bei AGB-Änderungen ist der Verkäufer verpflichtet, diese im vollen Wortlaut bekannt zu geben und zu veröffentlichen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer, mit dem er in einem laufenden Vertragsverhältnis steht, unverzüglich eine Mitteilung über die AGB-Änderung zu übermitteln. Die neue vollständige Fassung der AGB tritt frühestens zwei (2) Monate nach ihrer Bekanntgabe und Veröffentlichung in Kraft. Falls der Käufer mit der AGB-Änderung nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, von den abgeschlossenen Vertragsverhältnissen spätestens am Tag vor dem Datum des Inkrafttretens der neuen vollständigen Fassung der AGB zurückzutreten. Tritt der Käufer nicht gemäß dem vorigen Satz der AGB zurück, werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien durch die neue vollständige Fassung der AGB ab dem Tag der Wirksamkeit der neuen vollständigen Fassung der AGB geregelt. Für einzelne Kaufverträge, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderung abgeschlossen wurden, gilt die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags geltende Fassung der AGB, auch wenn die Leistung aus dem Kaufvertrag nach dem Inkrafttreten der neuen Fassung der AGB zu erbringen ist.
Diese Fassung der AGB tritt am 01.04.2023 in Kraft.